Sammlung gefährlicher
und nicht gefährlicher Abfälle

Die Sammlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterliegt zahlreichen gesetzlichen Regelungen. Wir bieten Ihnen eine sichere Abholung verschiedenster Problemstoffe an. Ganz gleich, ob aus Werkstätten, Gewerbe- und Industriebetrieben, Laboren oder Arztpraxen – wir sorgen für eine fachgerechte Entsorgung. Um eine gesetzlich konforme Ladungssicherung und den richtigen Transport zu gewährleisten, ist es unerlässlich, die Abfälle in geeigneten Behältern zu lagern.

Unsere Leistungen:

  • Sicherer Abtransport von verschiedenen Problemstoffen
  • Fachgerechte Entsorgung von Abfällen aus Werkstätten, Gewerbe- und Industriebetrieben, Laboren und Arztpraxen

Umgang mit gefährlichen sowie nicht gefährlichen Künstlichen Mineralfasern (KMF)

Glaswolle und Steinwolle

Künstliche Mineralfasern, die vor 1998 produziert wurden, gelten nach dem Abfallrecht als gefährlicher Abfall. Aufgrund ihres hohen Asbestgehalts können sie Lungenkrebs, Hautreizungen und Atemwegsprobleme verursachen. Daher muss die Entsorgung von KMF-Abfällen bei Bau-, Umbau-, Instandsetzungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten besondere Maßnahmen beachten:

  • KMF-Abfälle müssen am Entstehungsort staubdicht in speziell vorgesehenen und gekennzeichneten Big Bags verpackt werden.
  • Die Übergabe von KMF-Abfällen darf nur an autorisierte Sammler für gefährliche Abfälle mit entsprechender Schlüsselnummer erfolgen.
  • An unserem Standort werden KMF-Abfälle ausschließlich in den gekennzeichneten Big Bags angenommen.
  • Bei der Übernahme gefährlicher KMF-Abfälle muss ein Begleitschein erstellt werden.

Die dafür vorgesehenen Big Bags können Sie an unserem Standort entgegennehmen!

Umgang mit Polystyrol-Schaumstoffplatten (XPS/EPS)

XPS-Schaumstoffplatten müssen gemäß gesetzlicher Verordnungen getrennt gesammelt werden. Platten, die ab dem Jahr 2009 produziert wurden, gelten als nicht gefährlicher Abfall. XPS-Schaumstoffplatten, die vor 2009 hergestellt wurden, sind als Sondermüll einzustufen und müssen entsprechend behandelt werden. Idealerweise sollte bei der Übernahme ein Nachweis des Herstellungsjahres vorgelegt werden, um die Platten korrekt einordnen zu können.

EPS-Schaumstoffplatten sind grundsätzlich nicht gefährlich, unterliegen jedoch dem Zerstörungsgebot. Aufgrund ihrer Ähnlichkeit werden sie häufig mit XPS-Schaumstoffplatten verwechselt.

Unterscheidung der Polystyrol-Schaumstoffplatten